Schönheitsreparaturen – was schuldet der Mieter beim Auszug?

1. März
Das Thema Schönheitsreparaturen ist ein echter Dauerbrenner im Mietrecht. Von wem welche Maßnahmen wann durchzuführen sind, beschäftigte selbst den BGH schon mehrmals.

Streichen und tapezieren beim Auszug, muss ich das eigentlich? Auch bei gewöhnlichem Gebrauch zeigen sich in jeder Wohnung nach einer gewissen Zeit einige Abnutzungserscheinungen. Wer diese auszubessern hat, ist jedoch oft gar nicht so klar.

Dielen schleifen und Risse kitten nicht umfasst

Oft wird zunächst diskutiert, was überhaupt unter den Begriff der Schönheitsreparaturen fällt. Hierzu hat sich über die Zeit eine inzwischen beträchtliche Entscheidungssammlung angehäuft. Unter den Begriff der Schönheitsreparaturen fallen:

  • Tapezieren
  • Streichen oder Kalken der Wände und Decken
  • Schließen von Bohrlöchern
  • Streichen von Holz-Fußböden, Streichen der Heizkörper und Heizungsrohre
  • Streichen der Innentüren, (Holz-)Fenster und Außentüren von innen
  • Grundreinigung eines Teppichbodens

Arbeiten am Außenbereich des Gebäudes hingegen sowie auch Arbeiten an der Substanz der Wohnung (etwa Dielen abschleifen oder auch Wandrisse kitten) sind nicht von dem Begriff der Schönheitsreparaturen umfasst.

Schönheitsreparaturklauseln oft unwirksam

Grundsätzlich fallen Schönheitsreparaturen in den Verantwortungsbereich des Vermieters. Dieser kann diese aber per Vertrag auf den Mieter übertragen. Diese heutzutage standardmäßig in Mietverträgen enthaltenen Klauseln sind allerdings oft unwirksam. Auch hier hat sich über die Jahre umfassende Rechtsprechung entwickelt, welche die Möglichkeiten von Vermietern deutlich einschränkt.

Unwirksam sind nach diesen Urteilen insbesondere die folgenden Gestaltungen:

  • Vorgeschriebener Umfang umfasst auch den Außenanstrich (immer dann, wenn auch Fenster insgesamt gestrichen oder Parkett versiegelt werden soll)
  • Farbwahl durch Vermieter vorgeschrieben (bspw. darf nur in weiß gestrichen werden)
  • Zwingende Endrenovierung (du musst bei Auszug renovieren, ganz unabhängig vom Zustand der Wohnung)
  • Starre Fristen (du musst alle X Monate oder Jahre renovieren, unabhängig vom Zustand)
  • Abgeltungsklauseln (du musst bei Auszug anteilig für die Schönheitsreparatur zahlen, auch wenn diese objektiv nicht nötig ist).

Unwirksam sind Schönheitsreparaturklauseln zudem immer dann, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde.

Zusammenfassung

Der Streit um Schönheitsreparaturen ist ein echter Evergreen unter den Mietrechtsstreitigkeiten. Umso mehr lohnt es sich, hier genau hinzuschauen. Oftmals versuchen Vermieten Kosten zu Unrecht auf die Mieter abzuwälzen.