Zahl möbliert vermieteter Wohnung steigt stetig

28. Aug.
Die Mietpreisbremse greift bei möblierten Wohnungen oftmals nicht. Viele Vermieter machen sich dies zunutze, wie aktuelle Zahlen zeigen.

Die Vermietung bereits möblierten Wohnraumes ist vor allem bei Kurzzeitmietverhältnissen sinnvoll. Mieter, die lediglich auf der Durchreise sind, wollen oftmals keine Einrichtung mitschleppen oder extra anschaffen. Viele Vermieter nutzen die Möglichkeit der Möblierung jedoch scheinbar aus anderen Motiven.

 

Jede dritte freie Wohnung wird möbliert vermietet

Seit Einführung der Mietpreisbremse steigt die Zahl der möblierten Wohnungen stetig. In Metropolregionen wie Frankfurt am Main, Hamburg und Berlin wird derzeit bereits jede dritte inserierte Wohnung möbliert vermietet.

Während in Städten wie Frankfurt am Main, in welcher eine Vielzahl von Beratern und Wirtschaftsprüfern nur kurzfristig leben, die Quote der Möbliertvermietungen stets hoch war, kann deutschlandweit ein sprunghafter Anstieg verzeichnet werden.

Allein in der Zeit zwischen 2013 und 2022 stieg der Anteil an möblierten Wohnungen in Bezug auf alle Wohnungsinserate um ganze 45 Prozent.

 

Möglichkeit zur Umgehung der Mietpreisbremse

Dass der rasante Anstieg beim Angebot möblierter Wohnungen zeitlich mit der Einführung der Mietpreisbremse im Jahr 2015 zusammenfällt, ist wahrscheinlich kein Zufall.

Die möblierte Vermietung ermöglicht es Vermietern nämlich auf gleich zwei Wegen, die Begrenzung durch die Mietpreisbremse zu umgehen. Zum einen stellt diese nämlich stets auf die ortsübliche Vergleichsmiete ab. Da sich diese nun aber nur auf Wohnungen ohne Möblierung bezieht, ist für den Mieter oft nicht möglich herauszufinden, ob die ortsübliche Vergleichsmiete überhaupt eingehalten wurde.

Hierfür müssten diese nämlich wissen, welchen Wert die bereitgestellte Möblierung hat und anschließend in einer Aufwendigen Rechnung nachvollziehen, bis zu welchem Betrag die Miete aufgrund einer entsprechenden Einrichtung erhöht werden kann.

Ein zweiter Punkt ist, dass möblierter Wohnraum in der Regel für nur kurzzeitige Mietverhältnisse genutzt wird. Auf Mietverträge von bis zu sechs Monaten, ist die Mietpreisbremse jedoch ebenfalls nicht anwendbar. Wird ein Mietvertrag nach sechs Monaten verlängert, gilt diese Ausnahme jedoch nicht mehr.

 

Ampelkoalition plant Erweiterung der Mietpreisbremse

Auch die Politik hat dieses Problem bereits erkannt. Die Ampelkoalition kündigte daher an, mit dem Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse auch auf die steigende Zahl möbliert vermieteter Wohnungen einzugehen.

Wie genau dies passieren soll, ist noch unklar. Ein Gesetzesentwurf steht derzeit noch aus. Da die Mietpreisbremse 2025 ausläuft, ist spätestens im nächsten Jahr mit einem neuen Entwurf zu rechnen.

 

Zusammenfassung

Möblierte Wohnungen boomen, vor allem auch aufgrund der Einführung der Mietpreisbremse. In Zeiten starker Wohnungsnot und stetig steigender Vergleichsmiete verschlimmern solche Schlupflöcher die Lage zusätzlich.

Es bleibt zu hoffen, dass zumindest dieses nun nach zehn Jahren bei der Verlängerung der Mietpreisbremse geschlossen wird.